Stuttgart. Zwei Wochen nach in Kraft treten der Polizeireform hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Besetzung der neuen Führungspositionen vorläufig gestoppt. Mit dieser Entscheidung folgte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts dem Antrag von Polizeidirektor Joachim Lautensack gegen die Auswahl der Führungskräfte.
Lautensack, der auch Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPG) in Baden-Württemberg ist, hatte sich vergeblich dafür beworben, nachdem er die Polizeireform der grün-roten Landesregierung wiederholt als Gefahr für die innere Sicherheit kritisiert hatte.
Das Auswahlverfahren sei rechtswidrig gewesen, befand das Gericht. Das Innenministerium habe darauf verzichtet, für alle in Frage kommenden Beamten eine „Anlassbeurteilung“ zu erstellen. Dies könne nicht „durch eine Leistungseinschätzung nach Augenmaß“ ersetzt werden.
Auf Anfrage teilte das Innenministerium mit, dass das Urteil zur Kenntnis genommen worden sei. „Jetzt werden die nächsten Schritte beraten“, sagte ein Sprecher. Die Funktionsfähigkeit der Polizei sei durch das Urteil aber in keiner Weise eingeschränkt, betonte er. Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Das Land und die vom Land berufenen Stelleninhaber können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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