FDP scheitert mit Gesetzentwurf zu Spekulationsverbot

26.09.2012 
Redaktion
 
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Landtag von Baden-Württemberg. Foto: LMZ

Stuttgart. Die FDP-Fraktion im Landtag ist an diesem Mittwoch mit ihrem Vorstoß zu einem Spekulationsverbot im kommunalen Haushaltsrecht erwartungsgemäß gescheitert. In zweiter Lesung lehnte das Parlament mehrheitlich den Gesetzentwurf zur Änderung des § 77 der Gemeindeordnung ab. Gleichzeitig räumte Innenminister Reinhold Gall (SPD) aber ein, den Derivate-Erlass zu überarbeiten.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hatte den Gesetzentwurf damit begründet, dass der Fall der Stadt Pforzheim - die Stadt hatte unter Führung der damaligen FDP-Oberbürgermeisterin Christal Augenstein 77 Millionen Euro mit riskanten Finanzgeschäften in den Sand gesetzt - kein Einzelfall sei. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe in ihrem Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht 2012 insgesamt 19 Fälle im Südwesten aufgelistet, in denen Kommunen versuchten, mit Derivaten Einnahmen zu erreichen. Außerdem gebe es im Bereich der jetzt zur LBBW gehörenden, ehemaligen Sachsen-LB 15 derartige Fälle geben. „Wir haben heute einen veränderten Handlungsbedarf. Deshalb muss etwas geschehen“, konstatierte Rülke. Wenn der Entwurf zwar abgelehnt werde, aber wenigstens der Derivate-Erlass auf den Prüfstand komme, habe die FDP „eine Menge erreicht“.

Sprecher der übrigen drei Fraktionen lehnten die FDP-Initiative ab. „Spekulationsgeschäfte sind kein Thema. Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsordnung sind ausreichende gesetzliche Bestimmungen“, sagte Karl Klein (CDU), Bürgermeister von Mühlhausen. 99,9 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg würden sich daran halten und sehr verantwortungsbewusst mit Steuergeldern umgehen. Die CDU werde deshalb dem gut gemeinten Entwurf nicht zustimmen.

Auch Andreas Schwarz (Grüne) erkannte keinen Änderungsbedarf. Nicht die Gemeindeordnung, sondern der Derivate-Erlass sei das richtige Instrument. „Er muss aktualisiert werden“, forderte er, dann sie dies eine verlässliche Richtschnur. Schwarz sagte, der Begriff „spekulative Finanzgeschäfte“ sei dehnbar und unklar und gebe keine Sicherheit. „In der Praxis stellt sich das Problem nicht.“

„Kommunen dürfen nicht zocken“, konstatierte Walter Heiler (SPD), der Bürgermeister von Waghäusel ist. Riskante Finanzgeschäfte seien nach der geltenden Rechtslage verboten. „Die FDP steht ziemlich allein da“, betonte Heiler, denn neben Grünen und CDU würden auch Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag keinen Handlungsbedarf sehen.

Auch Innenminister Gall wies darauf hin, dass für die Kommunen „definitiv kein Recht zu Spekulationen mit Finanzgeschäften besteht“ und sie sich deshalb nicht im Graubereich bewegen dürfen. Deshalb sprach sich auch der Innenminister für eine Novellierung des Derivate-Erlasses aus.


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