Gall legt Kabinett Eckpunkte für Informationsfreiheitsgesetz vor

04.02.2014 
Redaktion
 
Innenminister Reinhold Gall. Foto: Innenministerium

Innenminister Reinhold Gall. Foto: Innenministerium

Stuttgart. Die Bürger in Baden-Württemberg sollen bald einen leichteren Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden bekommen. Innenminister Reinhold Gall (SPD) stellte dem Kabinett an diesem Dienstag Eckpunkte für ein Informationsfreiheitsgesetz vor, wie Vize-Regierungschef Nils Schmid (SPD) bestätigte. Vor allem die Grünen machten Druck auf Gall, das im grün-roten Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben endlich umzusetzen. Gall hatte darauf verwiesen, dass er erst die Evaluation des Gesetzes auf Bundesebene und die ersten Erfahrungen anderer Bundesländer abwarten wolle.

Nach den Worten von Schmid wird sich das  Gesetz „im Mainstream“ der Gesetze von Bund und Ländern bewegen. Die Pläne müssen nun noch mit den Ressorts und den Fraktionen abgestimmt werden. Bis zur Sommerpause soll  ein Gesetzentwurf vorliegen. Skeptiker führen an, dass das Gesetz zu Mehrarbeit in den betroffenen Behörden führt, da diese dann die Informationen bereitstellen müssen. Dem Vernehmen nach gilt es im Südwesten zu dem Thema auch noch eine Reihe von Fragen zu klären - die vorgelegten Eckpunkte seien sehr oberflächlich, hieß es.

Sie sehen nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zum Beispiel vor, dass es einen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit geben soll - und zwar in Personalunion mit dem Landesdatenschutzbeauftragten. So wird das auch im Bund gehandhabt. Es gibt aber auch Stimmen, die fordern, für diese Aufgabe im Südwesten eine extra Stelle zu schaffen. Der Beauftragte wacht über die Einhaltung des Gesetzes und ist Anlaufstelle für Beschwerden von Bürgern, die ihre Rechte zur Informationsfreiheit verletzt sehen. Der kürzlich ausgeschiedene Bundesbeauftragte Peter Schaar hatte wiederholt kritisiert, dass die Bundesministerien sich trotz des seit 2006 geltenden Bundesgesetzes weiterhin zugeknöpft zeigten.

Im Südwesten ist geplant, dass natürliche und juristische Personen des Privatrechts Angaben verlangen können - auch Bürgerinitiativen. Die Pflicht, Informationen herauszugeben, soll für Ministerien und Kommunen gelten, aber auch für rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen. Darunter fällt beispielsweise der Verband Region Stuttgart.

Juristische Personen des privaten Rechtes sollen von dem Gesetz erfasst werden, wenn sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Als Beispiele gelten der Flughafen Stuttgart und die Baden-Württemberg Stiftung. Ausnahmen von der Informationspflicht sehen die Eckpunkte unter anderem für den Landesrechnungshof und das Landesamt für Verfassungsschutz vor, dessen Informationen als sensibel gelten.


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