Sozialministerin will Betreuungsgeld im Bundesrat stoppen

24.11.2011 
Redaktion
 
Foto: MEV

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Stuttgart. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) bringt einen Entschließungsantrag gegen das Betreuungsgeld im Bundesrat ein. In der Sitzung an diesem Freitag will sie die Mehrheit der Länder dafür gewinnen, das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld abzulehnen. „Das Betreuungsgeld ist ein kaum für möglich gehaltener Rückfall in das Denken der 50er-Jahre“, sagt Altpeter.

CDU, CSU und FDP hatten sich auf Bundesebene Anfang November darauf verständigt, ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro monatlich für das zweite Lebensjahr eines Kindes einzuführen. Ab dem Jahr 2014 sollen es 150 Euro monatlich für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes sein. Das Geld sollen Eltern erhalten, die ihr Kind zu Hause betreuen. Die Pläne für das Betreuungsgeld gehen auf die CSU zurück. Sie sind auch innerhalb der CDU umstritten. Vor allem unter den weiblichen CDU-Abgeordneten gibt es Widerstand. Sie wollen dem Betreuungsgeld bloß dann  zustimmen, wenn im Gegenzug die Erziehungszeiten von Frauen stärker auf die Rente angerechnet werden als bisher. Für die kommende Woche ist nun ein Krisengipfel geplant.

Ministerin Altpeter forderte die unionsregierten Länder dazu auf, den „Kuhhandel mit der CSU“ zu unterbinden und „auf den Weg der Vernunft“ zurückzukehren. „Mit dem Betreuungsgeld entstehen Fehlanreize“, sagte Altpeter. Eltern würden so ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fern zu halten und selber auch zu Hause zu bleiben. Zugleich werde die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern verfestigt.

„Der Gipfel ist, dass in den Reihen der Regierungsparteien jetzt auch noch überlegt wird, das Betreuungsgeld zwar der wohlhabenden Gattin, nicht aber einer armen Mutter, die Hartz IV bezieht, zu geben“, empört sich die Ministerin.

Auch verfassungsrechtlich hält sie das Betreuungsgeld für fragwürdig. Es verletze das Gleichstellungsgebot und schaffe zudem „ein ganz neues und kurioses Recht“, indem Familien für die Nicht-Inanspruchnahme öffentlicher Betreuungseinrichtungen einen finanziellen Ausgleich bekommen. „Wenn ich nicht ins städtische Hallenbad oder in die Oper gehe, dann bekomme ich dafür doch auch keinen finanziellen Ausgleich“, so Altpeter.

Auch die Grünen im Land lehnen das Betreuungsgeld ab. Es setze als „Herdprämie“ die falschen Anreize, erschwere den Wiedereinstieg in den Beruf und halte Kinder von frühkindlicher Förderung fern“, so Charlotte Schneidewind-Hartnagel, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. Sie begrüßte die Absicht der Landesregierung, mittels einer Bundesratsinitiative das Betreuungsgeld stoppen zu wollen. Die Bundesregierung solle statt dessen die frühkindlichen Bildung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren finanziell stärker fördern.


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