Landtag beschließt Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes

07.03.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg haben einstimmig in zweiter Beratung die Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes beschlossen. Die Aussprachen der Fraktionen fielen dementsprechend kurz aus, Streitpunkte gab es keine.

Im  Landeskatastrophenschutzgesetz werden somit  „externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen“  bei der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie aufgenommen. Hintergrund ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates, mit welcher der europäische Gesetzgeber  auf Unglücke im Metallerzbergbau in Spanien (1998) und Rumänien (2000)  reagiert. Bei diesen Unfällen sind infolge des Bruchs von Begrenzungen von Bergbauabsatzteichen mit Schwermetallen belastete Aufbereitungsrückstände in benachbarte Gewässer gelangt und haben zu erheblichen Verseuchungen von Flüssen geführt. Da die Bundesländer für den Katastrophenschutz verantwortlich sind, musste diese Richtlinie landesrechtlich umgesetzt werden.

Dieter Hillebrand (CDU) betonte, dass es unabdingbar sei, die Richtlinie in Landesrecht umzusetzen, obwohl es von der Regelung betroffene Abfallentsorgungseinrichtungen in Baden-Württemberg derzeit nicht gebe. Er freute sich darüber, dass die Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes einen fraktionsübergreifenden Konsens finde.

Jürgen Filius (Grüne) unterstrich die Aussagen von Hillebrand und machte deutlich, dass Brüche von Bergbauabsatzteichen eine hohe Gefährdung sind. Er blickte jedoch auch voraus: „Sollte der Bergbau in Baden-Württemberg künftig wieder losgehen, müssen wir sicherstellen, dass Menschen und Natur geschützt werden.“

Thomas Funk (SPD) unterstrich die Relevanz des Themas und verwies dabei auf das Unglück in Rumänien: „Der Vorfall hat das ökologische System massiv beeinflusst und entlang der Donau waren grenzüberschreitende Auswirkungen zu spüren.“  Auch wenn Baden-Württemberg im Moment von der Richtlinie nicht direkt betroffen sei, könne niemand in die Zukunft schauen. „Ich hoffe, dass die Notfallpläne nie zur Anwendung kommen werden“, sagte er.

Ulrich Goll (FDP) verwies darauf, dass die Änderung des Gesetzes für Baden-Württemberg überflüssig sei. Trotzdem würde seine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Mit dem Gesetz sind – wie Innenminister Reinhold Gall (SPD) erklärte – für das Land keine Kosten verbunden.    


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