STUTTGART. Der Ausgleichsfonds Wolf wird bis Ende 2021 fortgeführt, teilte das Umweltministerium am Montag mit. Damit erhalten Halter von Nutztieren auch künftig einen Schadensausgleich für Weidetiere und Gebrauchshunde, die von einem Wolf getötet oder tödlich verletzt wurden. Die Höhe der Zahlung richtet sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Marktpreis der Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs, so das Ministerium.
Neu ist, dass Nutztierhalter nun auch die Erstattung für tierärztliche Behandlungen verletzter Weidetiere oder Gebrauchshunde beantragen können, auch die Kosten von Medikamenten können erstattet werden. Zudem gibt es nun auch Ausgleichszahlungen für die Tierkörperbeseitigung.
Auch die Suche, das Einfangen oder die Bergung von Weidetieren oder Gebrauchshunden im Zusammenhang eines Risses, wird in gewissem Umfang ausgeglichen.
„Der Ausgleichsfonds Wolf garantiert den betroffenen Nutztierhaltenden einen zeitnahen und unbürokratischen finanziellen Ausgleich“, sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Zusammen mit der aktuellen Aufstockung der Förderung zum Schutz der Weidetiere trage der Ausgleichsfonds Wolf damit zu einer Versachlichung der Diskussion um die Rückkehr des Wolfs und zu mehr Akzeptanz bei, so der Minister.
Der Landesnaturschutzverband (LNV) begrüßt es, dass der Ausgleichsfonds Wolf bis Ende 2021 weitergeführt wird. Es gilt, den Schutz einer streng geschützten Tierart sicherzustellen, teilte er in einer Pressemitteilung mit. Gleichzeitig müssen gerissene Tiere den betroffenen Tierhaltern ersetzt werden - und zwar schnell und unbürokratisch. Die Verlängerung des Fonds und erweiterten Kostenerstattungsmöglichkeiten für Nutztierhalter wie Tierarztkosten seien ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz und zur Akzeptanz des Wolfes.
Der Ausgleichsfonds Wolf wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg verwaltet. Weitere Mitglieder der Trägergemeinschaft sind die Euronatur Stiftung, der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der Naturschutzbund Baden-Württemberg und der Ökologische Jagdverein Baden-Württemberg. Das Land erstattet der Trägergemeinschaft grundsätzlich am Ende eines Kalenderjahrs 90 Prozent der geleisteten Ausgleichszahlungen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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