Justizministerium: Dienstvereinbarung zur Einführung der E-Akte ausgehandelt

28.07.2020 
Redaktion
 
Foto: dpa/Sebastian Gollnow/dpa

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STUTTGART. Das baden-württembergische Justizministerium und die Personalvertretungen der Justiz haben eine umfassende Regelung zur Einführung und Weiterentwicklung der elektronischen Aktenführung (E-Akte) bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ausgehandelt und in Kraft gesetzt. Die Unterzeichnung der Dienstvereinbarung bezeichneten die Beteiligten als „Meilenstein zu einem flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr in Baden-Württemberg.“

Ab 2026 sind alle Gerichte zur E-Aktenführung verpflichtet

Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind spätestens ab dem 1. Januar 2022 zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten verpflichtet. Hintergrund ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10. Oktober 2013.

Die Bürger werden weiterhin die Wahl haben, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder Fax an das Gericht senden. Spätestens ab 1. Januar 2026 sind alle Gerichte sowie Strafverfolgungsbehörden zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.

„Die elektronische Akte leitet einen Umbruch ein, der die Arbeitsweise in der Justiz verändern wird“, sagte Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Amtschef des Justizministeriums, in einer Pressemitteilung des Ministeriums. „Ein solches Vorhaben bringt selbstverständlich auch große Herausforderungen für die Praxis mit sich, die nur durch vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten gemeistert werden können.“

Neue Arbeitsabläufe nötig

Denn mit der Einführung der elektronischen Gerichtsakte müssen die Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe in der Justiz geändert und angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund war es das Ziel der Beteiligten der Dienstvereinbarung, dauerhaft zeitgemäße Arbeitsbedingungen bei der elektronischen Aktenführung zu schaffen, die „den jeweils gültigen Anforderungen an den Arbeitsschutz, den Stand der Technik und die Gebrauchstauglichkeit entsprechen und ein gesundes und zufriedenstellendes Arbeiten ermöglichen“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Doch die Dienstvereinbarung sei nicht der Schlusspunkt des Projekts, ergänzt Monika Haas, Vorsitzende des Hauptpersonalrats. Sie sei „die Grundlage für künftige Erweiterungen und Verbesserungen.“


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