Zweifel an Plänen für neues Grundsteuergesetz

29.07.2020 
Redaktion
 
Foto: Wolfgang Leja

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STUTTGART. Baden-Württemberg hat sich für das Bodenwertmodell entschieden. Es soll laut Finanzministerium „innovativ und bürokratiearm “ sein. Und noch viel wichtiger: Es soll die Eigentümer von Immobilien und auch die Mieter verschonen. „Es ist uns wichtig, dass Wohnen im Durchschnitt nicht teurer werden darf“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Ein großes Plus des Bodenwertmodells sei, dass neu geschaffener Wohnraum keine höhere Besteuerung auslöst.

Ob sich Wohnen verteuert, wird entscheidend von den Kommunen abhängen. Mit den Hebesätzen, die sie auf die Grundsteuermessbeträge anwenden, haben sie wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Ziel des Finanzministeriums ist es, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgt, das gesamte Steueraufkommen also nicht anwächst. Im Jahr 2019 lagen die Grundsteuereinnahmen im Land bei knapp 1,8 Milliarden Euro.

Grundstücksfläche und Bodenrichtwert als Kriterien

Das vom Land favorisierte Bodenwertmodell basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. Im weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt – modifiziert nach der Nutzung des Grundstücks. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gibt es einen Abschlag.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg warnt davor, dass die geplante Bodenwert-Grundsteuer „bei vielen Bürgern zu massiven Mehrbelastungen“ führen werde.

„Zwar wird in der Diskussion um die Reform der Grundsteuer immer wieder die Absicht bekundet eine aufkommensneutrale Lösung anzustreben, was aber nur gelingen kann, wenn die Gemeinden bei der Festlegung der neuen Hebesätze ab 2025 mitmachen“, sagt Verbandschef Zenon Bilaniuk. „Dies dürfte, auch wegen der langjährigen Folgen der Corona-Krise, eher ein Wunschdenken sein. Es steht vielmehr zu befürchten, dass es bei der Reform der Grundsteuer zahlreiche Verlierer geben wird. Insbesondere Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen in vielen Fällen mit einer höheren Grundsteuer rechnen.“

Allein in Baden-Württemberg müssen in den kommenden Jahren 5,6 Millionen Steuerobjekte neu bewertet werden. Die Grundsteuer kommt allein den Kommunen zugute.


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