Maskenpflicht im Nahverkehr: 150 Euro Strafe beim ersten Verstoß

06.08.2020 
Redaktion
 
Foto: dpa/imageBROKER

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STUTTGART/DÜSSELDORF. Winfried Hermann (Grüne), Verkehrsminister von Baden-Württemberg, setzt beim Thema Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr auf die Einsicht der Fahrgäste. Er hat Anfang der Woche zwei Online-Reporter auf den Weg geschickt, die „auf nette und witzige Art darauf hinweisen, dass Maskenpflicht gilt“.

Anders geht sein Amtskollege in Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst (CDU) vor. Dort müssen Fahrgäste, die ohne Atemschutz unterwegs sind, künftig 150 Euro zahlen. Verwarnungen soll es nicht mehr geben. Stattdessen werde schon beim ersten Verstoß der Betrag fällig, wie Wüst in einem Interview sagte. In Baden-Württemberg sind zwischen 25 und 250 Euro Strafe fällig.

Probleme gibt es allerdings bei der Durchsetzung der Maskenpflicht. Darauf weist die Lokomotivführergewerkschaft hin. Wenn ein Fahrgast keine Maske trage, bleibe nur der Anruf zur Bundespolizei. Die Gewerkschaft fordert, dass die Schaffner das Recht erhalten, solchen Fahrgästen die Weiterfahrt zu verweigern


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