Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut begrüßt Verlängerung des Kurzarbeitergelds

16.09.2020 
Redaktion
 
Foto: dpa/imageBROKER

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STUTTGART. Der Beschluss der Bundesregierung sieht vor, dass Beschäftigte das Kurzarbeitergeld länger beziehen können als bislang vorgesehen: nämlich 24 statt bisher höchstens zwölf Monate.

Zudem geht auch die während der Corona-Krise beschlossene Aufstockung in die Verlängerung. Normalerweise gibt es für Kurzarbeiter nur 60 Prozent der Differenz zum letzten Nettolohn, für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Diese Bezüge steigen mit zunehmender Dauer in zwei Stufen. Der Höchstsatz von 80 bzw. mit Kindern 87 Prozent wird für all jene fällig, die sich sieben Monate oder länger in Kurzarbeit befinden.

Drittens wird schließlich der erleichterte Zugang für Betriebe zum Kurzarbeitergeld verlängert. Nimmt man alles zusammen, bekämen Unternehmen und Beschäftigte damit Planungssicherheit bis Ende 2021.

Kurzarbeitergeld sichert Arbeitsplätze und Existenzen

„Damit wir nach der Krise die Produktion wieder schnell hochfahren können, sind wir auf alle Betriebe angewiesen, die ihren Teil dazu beitragen können. Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sichern wir Arbeitsplätze und Existenzen“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). „Auch für den wirtschaftlichen Aufschwung unseres Landes ist dieser Schritt wichtig.“

Hoffmeister-Kraut hatte sich mehrfach für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes eingesetzt. „Eine Verlängerung darf nicht als Dauersubvention missverstanden werden, denn mit dem Kurzarbeitergeld ist der Strukturwandel nicht zu bewältigen“, fügte sie hinzu. Vielmehr gehe es darum, Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in eine kritische Situation geraten sind, weiterhin zu unterstützen. „Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich während dieser Krisenzeit strategisch neu zu orientieren – und dafür brauchen sie Zeit. Deshalb ist die Verlängerung auf 24 Monate richtig“, sagte die Ministerin.

Rund 42 Prozent aller Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet

In Baden-Württemberg haben bislang etwa 123.000 Betriebe Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt. Das sind rund 42 Prozent aller Betriebe. Allein im Mai 2020 waren rund 900.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg von Kurzarbeit betroffen. Das entspricht 19 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land.


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