Nach Aussetzung der Insolvenzpflicht: Inkassodienstleister erwarten mehr Insolvenzen

22.03.2021 
Redaktion
 
Foto: dpa/Zoonar/Oliver Boehmer

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STUTTGART. Viele Experten sind sich einig: Die Maßnahmen der Politik mit der Aussetzung der Insolvenzpflicht haben zur Abmilderung der finanziellen Pandemiefolgen beigetragen. Obendrein flossen Hilfskredite und Zuschüsse. Viele Firmenpleiten wurde so verhindert.

Da in den Insolvenzstatistiken die Vergangenheit abgebildet wird, werden die genauen Auswirkungen der Corona-Krise erst nachgelagert sichtbar werden. In den kommenden Monaten könnte das Thema an Bedeutung gewinnen. Die Wirtschaft schiebe derzeit eine Welle an drohenden Insolvenzen vor sich her, so Thomas Langen, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung im Assekuranzverband GDV.

Professionelles Forderungsmanagement

Damit rückt ein professionelles Inkasso in den Mittelpunkt - ein wirksames Forderungsmanagement. Für Unternehmer, die ihre Zahlungseingänge sicherstellen wollen, ist es ratsam, sich sorgfältig darauf vorzubereiten. Wem die Zeit und die Professionalität dafür fehlt, kann einen Inkassodienstleister beauftragen. Laut dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) in Berlin, dem rund 550 Inkassobüros angehören, treibt die Branche jährlich knapp sechs Milliarden Euro offener Forderungen ein.

Der erste Schritt aller Maßnahmen ist es, eine Mahnung zu verschicken. Bis zu drei Mahnungen könne der kaufmännischen Gepflogenheit entsprechen. Nach der dritten Mahnung wird in unmissverständlicher Weise eine letzte Frist zur Zahlung gesetzt und zusätzlich gerichtliche Schritte in Aussicht gestellt.

Zahlungsfähigkeit des Kunden überprüfen

„Häufen sich bei einem Kunden verspätete Zahlungen oder bittet er von sich aus um mehr Aufschub, sollte man die Zahlungsfähigkeit des Kunden überprüfen, etwa mit Hilfe einschlägiger Auskunfteien“, rät der Inkasso-Verband. Bleibt ein Kunde säumig, gegebenenfalls auch nach Erinnerung und Mahnung, sollte ein gerichtliches Klage- oder Mahnverfahren eingeleitet oder aber eben ein Inkassodienstleister, alternativ ein Anwalt, eingeschaltet werden. Inkassofirmen arbeiten anders als Anwälte in vielen Fällen erfolgsbasiert. Für den Gläubiger entsteht also kein Kostenrisiko.

Mehr Infos zum Thema lesen Sie am 26. März 2021 im Staatsanzeiger sowie im E-Paper.


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