Share-Deals und Corona-Ausnahmen: Was der Bundesrat beschlossen hat

10.05.2021 
Redaktion
 
Foto: dpa/ Wolfgang Kumm

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BERLIN. Der Bundesrat hat Share Deals erschwert: Künftig muss nur dann keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden, wenn weniger als 90 Prozent der Eigentümergesellschaft erworben wurden. Weitere wichtige Entscheidungen gibt es im Überblick:

Steuerschlupfloch dicht gemacht

Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 7. Mai 2021 in Berlin die „Share Deals“ bei der Grunderwerbssteuer erschwert. Dabei handelt es sich um getarnte Grundstücksverkäufe, bei nicht das Grundstück, sondern ein Unternehmen, das Anteile an dem Grundstück besitzt, veräußert wird. Dadurch ließ sich die Grunderwerbssteuer umgehen. „Endlich haben wir wichtige Instrumente zur Eindämmung von Steuervermeidung bei der Grunderwerbsteuer, für die sich Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren stark gemacht hat“, sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Künftig muss nur dann keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden, wenn weniger als 90 Prozent der Eigentümergesellschaft erworben wurden. Zusätzliche Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine weiteren Anteile dazu erworben werden. Derzeit gilt eine Frist von fünf Jahren. [Drucksache 320/21, Beschluss]

Supermärkte müssen Schrott zurücknehmen

Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das künftig mehr Einzelhändler als bisher zur Rücknahme defekter oder ausgedienter Elektrogeräte verpflichtet. Die Länderkammer hat beschlossen, auch den Lebensmittelhandel in die Rücknahepflicht einzubeziehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig Altgeräte in Geschäfte zurückbringen, die mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Zudem dürfen Hersteller nur noch kleinere Container auf Wertstoffhöfen aufstellen. Ziel ist es, dass möglichst viel Geräte für eine Wiederverwertung in Betracht kommen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. [Drucksache 287/21, Beschluss]

Beim Gerichtsvollzieher wird es teuer

Auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland hat sich der Bundesrat höhere Gebühren für Gerichtsvollzieher gefordert. Sie sollen linear um 10 Prozent steigen. Die letzte Gebührenerhöhung war 2013 erfolgt. Seitdem seien die Kosten für den Bürobetrieb der Gerichtsvollzieher erheblich gestiegen. Auch zur Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sei eine Anhebung der Gebührensätze erforderlich. [Drucksache 218/21, Entschließung]

Ein schöneres Leben mit der Impfung

Geimpfte und Genesene sollen künftig von Erleichterungen und Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen profitieren: Einen Tag nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat in einem Eilverfahren einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Vollständig gegen Covid-19 geimpfte und von einer Infektion genesene Personen können demnach künftig ohne vorherige Tests einkaufen, zum Friseur, zur Fußpflege, in Zoos oder botanische Gärten gehen. Sie gelten rechtlich wie Personen, die einen aktuellen negativen Test nachweisen können. Auch bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder bei der Sportausübung zählen Geimpfte nicht mit. Zudem entfällt für diese Personengruppen die Quarantänepflicht, wenn sie aus Risikogebieten zurückkehren oder im Kontakt mit Infizierten waren. [Drucksache 347/21, Beschluss]


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