Stiftung Frühe Hilfen: Fünf Millionen Euro für Baden-Württemberg

07.09.2021 
Redaktion
 
Foto: dpa/ Sebastian Gollnow

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STUTTGART. Kommunen haben rechtlich eine Verantwortung für frühkindliche Entwicklung – das schreibt das Kinderschutzgesetz seit dem Jahr 2012 vor. Deshalb rief der Bund die Initiative „Frühe Hilfen“ ins Leben und beauftragte den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) mit der Umsetzung der neugegründeten Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Wie erfolgreich ist diese Stiftung? Diese und weitere Fragen beantwortet Marion Steck, Leiterin des Referats Jugendarbeit, Förderprogramme und Landesverteilstelle unbegleiteter Minderjähriger Ausländer beim KVJS, im Interview.

Staatsanzeiger: Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten ist ein zentrales Ziel der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Konnte die Chancengleichheit von Kindern seit der Gründung der Stiftung verbessert werden?

Marion Steck: Die Förderung der Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen durch die Bundesstiftung ermöglicht vielen Familien in belasteten Lebenssituationen wichtige Unterstützung, welche ohne die Finanzierung der Bundesstiftung wegfallen beziehungsweise verringert erbracht würde. Damit trägt die Stiftung einen wichtigen Teil zur weiteren Verbesserung der Chancengleichheit von Kindern bei. Konkrete Aussagen zur Verbesserung von Chancengleichheit lassen sich aufgrund der Komplexität des Themas und vieler Abhängigkeitsfaktoren nur schwer treffen. Dennoch ist dies eine Thematik, die auch in der weiteren Entwicklung der Frühen Hilfen eine zentrale Rolle spielen wird.  

Das KVJS-Landesjugendamt berät auch Jugendämter und Bildungsträger. Wo drückt bei den Jugendämtern und Bildungsträgern am häufigsten der Schuh?

Die Anfragen, die an die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen herangetragen werden, sind sehr unterschiedlich. Die meisten Fragen beziehen sich auf die Förderungswürdigkeit von Angeboten. Des Weiteren erreichen uns auch Anfragen zu Unterstützungsmöglichkeiten sowie fachliche Fragen zu bestimmten Themenbereichen wie den Einsatz von Gesundheitsfachkräften, Einsatz von Freiwilligen, Kooperationsmöglichkeiten im Netzwerk oder der interprofessionellen Zusammenarbeit.

Was erwartet die Jugendämter und Bildungsträger in den kommenden Jahren im Hinblick auf die „Frühen Hilfen“? Was kommt auf die Verwaltungen der Kommunen zu?

Ganz aktuell beschäftigen die Frühen Hilfen vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie und wie mit diesen umgegangen werden kann. Dazu hat die Bundesregierung ein Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ausgebracht. Hierbei wurde die Bundesstiftung Frühe Hilfen mit insgesamt weiteren 50 Millionen Euro für beide Jahre bedacht. Für Baden-Württemberg wurden circa fünf Millionen Euro bereitgestellt. Durch die zusätzlichen Mittel sollen neue Angebote und Maßnahmen entstehen und Strukturen ausgebaut werden, mit dem Ziel die Folgen der Corona-Pandemie für Familien zu minimieren. Abgesehen von der Pandemie-Situation konzentrieren sich die Frühen Hilfen weiterhin auf die Weiterentwicklung und Anpassung von Strukturen. Wichtig sind dabei Kenntnisse zu Analysen von Bedarfen der Familien, sowie das Ausloten neuer Zugangswege im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Stiftung Frühe Hilfen wurde durch die Bundesregierung eingerichtet und dient der Verwaltung und Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen, welcher die bundesweite Initiative Frühen Hilfen fördert und finanziert. Jährlich steht der Stiftung bundesweit eine Summe in Höhe von 51 Millionen Euro zur Verfügung. Baden-Württemberg stehen hiervon jährlich etwa fünf Millionen Euro zur Verfügung. In jedem der Stadt- und Landkreise gibt es eine Netzwerkkoordination Frühe Hilfen. Diese Stellen sind überwiegend direkt bei den örtlichen Jugendämtern angesiedelt. Zum Teil wird diese Aufgabe durch Beratungsstellen oder einer Fachstelle der Frühen Hilfen übernommen. Um eine Förderung im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen zu erhalten, stellen die Jugendämter jährlich einen Förderantrag.


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