Wissenschaftlicher Nachwuchs hat Probleme

15.10.2021 
Redaktion
 

STUTTGART. Eine bundesweite Initiative von Nachwuchswissenschaftlern unter dem Hashtag „Ich bin Hanna“ beklagt schlechte Bedingungen. Insbesondere die hohe Zahl befristeter und kurzzeitiger Verträge an Hochschulen hat große öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Die SPD-Landtagsfraktion fragte daher nach dem aktuellen Stand in Baden-Württemberg.

„Im wissenschaftlichen Bereich unterscheiden sich die Anteile unbefristeter Beschäftigte an allen Beschäftigten zwischen den Hochschularten stark“, heißt es in der Antwort von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne).

Unterschiedlicher Anteil von Befristungen an Universitäten und Hochschulen

Während der Anteil befristet Beschäftigter an staatlichen Universitäten 2019 rund drei Viertel betrug, waren es etwa an Hochschulen für angewandte Wissenschaften weniger als ein Viertel. Eine Ursache dafür ist laut der Ministerin die „Einwerbung von wettbewerblichen und projektbezogenen Drittmitteln im Forschungsbereich“. Drittmittel seien generell befristet, entsprechend würden Mitarbeiter der Projekte meist ebenfalls befristet beschäftigt. Zudem sei die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine Aufgabe der Universitäten. „Insbesondere in der Promotionsphase steht dabei der Qualifikationsaspekt im Vordergrund“. Diese Besonderheit ziehe „besondere Befristungsregeln“ nach sich. Gleichwohl hält Bauer den Anteil unbefristeter wissenschaftlicher Beschäftigter – derzeit knapp über 20 Prozent für „ausbaufähig“.

1229 Stellen im nichtwissenschaftlichen Bereich entfristet

Durch die Vereinbarung zur Hochschulfinanzierung 2021 bis 2025 sind laut Ministerium zudem im nichtwissenschaftlichen Bereich (Verwaltung und Technik) bereits 1229 Stellen entfristet worden – zusätzlich zu rund 1800 Stellen, die aufgrund einer Vereinbarung für die Jahre 2015 bis 2020 entfristet worden waren.

Für ein anderes Problem vieler Nachwuchswissenschaftler, die Betreuung des eigenen Nachwuchses, gibt es mittlerweile mehr Unterstützung: Seit Januar dürfen auch Hochschulangehörige dafür die Kinderbetreuung der Studierendenwerke nutzen.


Dieser Artikel ist am 15. Oktober 2021 in der Printausgabe des Staatsanzeigers erschienen. Weitere Berichte rund um den Landtag finden Sie auf unserer Webseite und im E-Paper.


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