Vielfalt in der Krankenhauslandschaft ist groß

25.02.2011 
Redaktion
 
Trägermodelle
Foto: ddp

Stuttgart. Die Landkreise in Baden-Württemberg haben einen staatlichen Auftrag zu erfüllen: sie haben die Gesundheitsversorgung der Bürger in der Fläche sicherzustellen. Dafür haben sie verschiedene Lösungen entwickelt.

Das Krankenhauswesen gehört zu den weisungsfreien Pflichtaufgaben der Landkreise: zu den kostspieligen, gewiss. Zugleich aber auch zu denjenigen, die einen gewissen Gestaltungsspielraum bieten.

Ob man in eigener Regie Krankenhäuser betreibt oder diese Aufgabe vollständig einem privaten Unternehmen überträgt: Diese Entscheidung bleibt weitgehend den Führungsorganen der Landkreise, also dem Landrat und dem Kreistag, überlassen.

Von der alleinigen Trägerschaft bis zur Privatisierung ist alles vertreten

Es gibt drei Hauptkategorien von Trägern eines oder mehrerer Krankenhäuser: öffentliche, freigemeinnützige und private (s. Link).Sechs verschiedene Modelle in den 35 Landkreisen Baden-Württembergs lassen sich, grob gesagt, unterscheiden, allerdings nicht immer völlig trennscharf.

Sie reichen von der alleinigen Trägerschaft aller Häuser der Grundversorgung auf Kreisgebiet - wie etwa in den Landkreisen Reutlingen und Tuttlingen - durch den Landkreis selbst bis hin zu der Lösung im Breisgau-Hochschwarzwald.

Dort wurden bereits im Jahr 1997 die kreiseigenen Krankenhäuser an eines der großen privaten Klinikunternehmen Deutschlands verkauft. Seither hält der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eine Minderheitsbeteiligung von mehr als einem Viertel der Anteile - exakt 26 Prozent. Ferner hat er sich vertraglich wesentliche Mitbestimmungsrechte zusichern lassen.Zwischen beiden Polen bewegen sich die Lösungen, die die baden-württembergischen Landkreise für eine ihrer - nicht nur aus Sicht der Kreisbewohner - wichtigsten Aufgaben gefunden haben. ...

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe 7 des Staatsanzeigers:

Krankenhäuser im Land


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