Für den Schutz der Bevölkerung nach einem Atomunfall sind die Bundesländer zuständig

14.03.2011 
Redaktion
 

Berlin. Würde sich in Deutschland ein Atomunglück ereignen, wären für den Schutz der Bevölkerung zunächst die Länder zuständig. Diese betrieben auch Messstellen in der Umgebung der Anlagen, erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter. Flächendeckend überwacht der Bund die Radioaktivität. Er kann zum Beispiel im Fall einer Strahlenbelastung Verbote und Einschränkungen beim Verzehr von Lebensmitteln und der Nutzung von Futtermitteln aussprechen, er kann auch bestimmte Verhaltensweisen empfehlen.

Auch wenn Katastrophenschutz Ländersache sei, könnten die Länder auf die Unterstützung des Bundes bauen, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Dieser beobachte und bewerte die Lage und koordiniere bei Bedarf Schutzmaßnahmen. Zur Verfügung stünden bundesweit 1,8 Millionen ehrenamtliche Helfer, ein Großteil davon bei der freiwilligen Feuerwehr sowie beim Technischen Hilfswerk.

Weil im Falle des Niederschlags von radioaktivem Jod besonders die Schilddrüse belastet wird, können im Ernstfall Jodtabletten verteilt werden. Dadurch könne die Strahlenbelastung reduziert werden, erklärt das BfS. „Dies gilt insbesondere für Kinder bis 18 Jahren, da hier der Jodstoffwechsel der Schilddrüse am größten ist.“

Diese Jodtabletten würden im Katastrophenfall in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern verteilt, hieß es. Innerhalb eines 25-Kilometer-Radius seien die Länder zuständig, darüber hinaus koordiniere das BfS die Verteilung. Die dafür vorgesehenen Tabletten würden bundesweit an acht Standorten gelagert. Ziel der Planung ist es, dass die Jodtabletten innerhalb von zwölf Stunden bei den Betroffenen ankämen.


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