Berlin. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat sich für die Einrichtung eines Sondergremiums zur Wahrung der Parlamentsrechte bei der Euro-Rettung ausgesprochen. Die Entscheidung sei mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der SPD und der Grünen gefallen.
Die Einrichtung des Gremiums ist Teil des Gesetzentwurfs zur Erweiterung des Euro-Rettungsschirms, das für Deutschland Garantien in Höhe von bis zu 211 Milliarden vorsieht. Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesregierung dringende Nothilfen aus dem Rettungsschirm bloß mit Zustimmung des Bundestags billigen darf. Ist besondere Eile oder Vertraulichkeit geboten, übernimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestags.
Jede Bundestagsfraktion soll in dem Gremium mindestens ein Mitglied stellen, wobei die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag gewahrt bleiben sollen. Sie werden vom Haushaltsausschuss benannt.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vor zwei Wochen zu den milliardenschweren Euro-Hilfen Deutschlands. Die Richter hatten die Hilfen gebilligt, zugleich aber eine Stärkung des Bundestags bei künftigen Entscheidungen angemahnt. Bereits zuvor hatten zahlreiche Parlamentarier mehr Mitspracherechte gefordert.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den
Kommunal-Newsletter.