Räte und Bürger agieren im Beteiligungsrat gemeinsam

12.11.2021 
Redaktion
 

Foto: dpa/phothek/Ute Grabowsky

STUTTGART. Es kommt nicht allzu häufig vor, dass in der Kommunalpolitik gelost wird. Der Erste Bürgermeister von Stuttgart, Fabian Mayer (CDU), durfte in dieser Woche aber einmal „Losfee“ spielen. Es ging dabei um die Besetzung der vier bürgerschaftlichen Sitze des Beteiligungsrats. Das Gremium berät die Verwaltung zur konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren, die in der Landeshauptstadt durchgeführt werden sollen.

Der Rat ist ein Baustein im umfangreichen Beteiligungskonzept Stuttgarts. Auch die Gemeinderäte selbst sind Mitglied in diesem Gremium, das damit Bürger und Kommunalpolitiker zusammenbringt. Seine Grundlage hat es in den „Leitlinien zur informellen Bürgerbeteiligung“.

Parität in der Besetzung ist erhalten worden

Insgesamt sitzen acht Gemeinderäte im Beteiligungsrat, acht Bürger und vier Verwaltungsmitarbeitende – also 20 Personen. Die Entscheidung des Gemeinderats, das Gremium wieder zu besetzen, war erst Ende Juli gefallen. Auslöser dafür, war die Empfehlung des Evaluationsberichts zu den Leitlinien. Mit den Beschlüssen vom Sommer ist die ursprüngliche Parität erhalten worden. Von Seiten der Bürgervertreter hatte es Forderungen gegeben, die Bürger sollten in dem Gremium mehr Gewicht erhalten.

Die ursprüngliche Aufteilung von sechs Gemeinderäten und sechs Bürgern als Vertreter orientierte sich an der Zahl der Fraktionen im Gemeinderat zum damaligen Zeitpunkt. Mit der Kommunalwahl im Jahr 2019 entstanden zwei zusätzliche Fraktionen.

Im Beteiligungsrat war laut dem Evaluationsbericht durchaus kontrovers diskutiert worden, inwieweit der Arbeitsauftrag des Gremiums angepasst werden sollte. So war auch der Wunsch nach einem Antragsrecht im Gemeinderat geäußert worden. Dieser Vorschlag tauchte in der Beschlussvorlage dann aber nicht auf. Immerhin aber hat das Gremium künftig die Aufgabe, darauf zu achten, dass die Leitlinien eingehalten werden – quasi als eine Art Aufsichtsorgan mit Blick auf die informelle Beteiligung.

Für die Gemeinderäte, die in diesem Gremium vertreten sein werden, ergeben sich ebenfalls Änderungen in der Aufgabenstellung. So solle der Rat künftig nur noch über Beteiligungskonzepte solcher Vorhaben beraten, die für die gesamte Einwohnerschaft von hoher Bedeutung sind oder zwei und mehr Stadtbezirke betreffen. Und: Wird eine Bürgerbeteiligung von Seiten der Bürgerschaft angeregt, von der Verwaltung aber abgelehnt, ist der Beteiligungsrat in die Vorberatungen einer Entscheidung einzubeziehen. Auch die 23 Bezirksbeiräte werden mit der Evaluation gestärkt. Die in Frage kommenden Beteiligungskonzepte werden bei Vorhaben, die sich auf Stadtbezirke beziehen, im jeweiligen Bezirksbeirat beraten. So sollen die Bezirksbeiräte als Experten vor Ort einbezogen werden.

Beteiligungsrat tagt etwa vier bis sechs Mal im Jahr

Nach der Kommunalwahl im Jahr 2024 soll die Hälfte der Amtszeit ein Wechsel zwischen den ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern der Einwohnerschaft stattfinden. Bei der jetzt erfolgten Besetzung wird von diesem Modus aber abgesehen, weil die Amtszeit rein theoretisch schon im Sommer 2021 zu Ende gewesen wäre.

Aus dem Gremium heraus war auch der Vorschlag nach einem rollierenden System für Einwohner-Vertreter gemacht worden. Die Stadtverwaltung brachte diesen Vorschlag aber nicht in den Gemeinderat ein. Etwa vier bis sechs Sitzungen sind pro Jahr geplant. Bei den Mitgliedern, die aus dem Gemeinderat entsandt werden, fällt diese Regelung weg.

Die Auslosung, die in dieser Woche vom Ersten Bürgermeister Mayer vorgenommen wurde, hatte zum Ziel, Bürger auszuwählen, die verschiedene Zielgruppen vertreten und die sich um das Amt beworben hatten. Insgesamt gibt es fünf Kategorien: Menschen mit Migrationshintergrund, bis 20 Jahre, ab 65 Jahre, Einwohnerschaft allgemein und Mitglieder in Stadtteilinitiativen oder Bürgervereinen.

Der Gemeinderat muss die ausgelosten Personen in seiner Dezember-Sitzung noch bestätigen. Die erste Sitzung des neu besetzten Gremiums soll dann im Februar 2022 stattfinden. Außer der Reihe können auch Gäste zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen werden. Dazu zählt etwa der Bezirksvorsteher eines Bezirks, in dem ein Beteiligungsverfahren durchgeführt wird.


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