Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist in den meisten Fällen die digitale Signatur. Mit der digitalen Signatur werden elektronische Dokumente rechtssicher unterschrieben und identifizieren Sie als Urheber eines Dokuments. Darüber hinaus zeigen sie, ob nach dem signieren und übermitteln des Dokuments noch Änderungen vorgenommen wurden.
Im Vergaberecht unterscheidet man zwischen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur. Nach der Nivellierung des Vergaberechts ist es jetzt auch möglich, Angebote ohne elektronische Signatur abzugeben. Eine Verschlüsselung nimmt auf jeden Fall unsere Bietersoftware vor. Beachten Sie aber, dass meist die Vergabestelle entscheidet, welche Signatur einzusetzen ist.
Fortgeschrittene elektronische Signaturen müssen:
Weiter Informationen und Produkte zur fortgeschrittenen elektronischen Signatur finden Sie bei Allgeier IT Solutions GmbH.
Sie basiert auf der fortgeschrittenen elektronischen Signaturen, kann jedoch nur mit einer sicheren Hardware und/oder Software (Signaturerstellungseinheit) erstellt werden. Dazu benötigen Sie ein Kartenlesegerät sowie eine Chipkarte und müssen als Unterzeichner ein spezielles Verfahren anwenden. Dieses muss bei der Signaturerstellung ein gültiges Zertifikat besitzen und die Echtheit der elektronischen Unterschrift bestätigt.
Die Chipkarten und Kartenlesegeräte erhalten Sie in Trustcentern bei Vorlage von Personalausweis oder Reisepass. Trustcenter sind u.a. die Bundesnotarkammer, die S-Trust und verschiedene regionale Rechtsanwalts- oder Steuerberaterkammern. Meist erhalten Sie die Chipkarten, das Kartenlesegeräte und zugehörige Software zum Signieren im Paket.
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