Neuregelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz, im Bundes-Klimaschutzgesetz und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen: Das Umweltbundesamt hat sein Rechtsgutachten zur umweltfreundlichen Beschaffung auf den aktuellen Stand gebracht. Das 2008 erstmals erschienene Heft, dessen fünfte Aktualisierung nun vorliegt, soll Entscheidern der öffentlichen Hand Handlungsempfehlungen geben.
Öffentliche Hand als Vorbild
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Vergaberechtsmodernisierung 2016 neue Vergabegrundsätze eingeführt, mit denen die Vorbildfunktion der öffentlichen Beschaffung praktisch umgesetzt werden soll. So heißt es im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergaben müssten „Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte“ berücksichtigen. Die zuständigen Stellen tun sich damit in der Praxis teils schwer. Das Gutachten kann ihnen helfen, mehr Sicherheit zu gewinnen. Es geht auf alle Schritte eines Beschaffungsprozesses ein und zeigt etwa, wie eine Leistungsbeschreibung aussehen kann, die Umweltaspekte einbezieht. Auch für Bieter kann das Heft eine wertvolle Lektüre sein: Es informiert unter anderem auch darüber, dass Umweltmanagementsysteme wie EMAS zur Eignungsprüfung der Bieter herangezogen werden können.
Quelle
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