Von der Mindestlohnkommission empfohlen, von der Bundesregierung beschlossen: Zum 1. Juli ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland um zehn Cent auf 9,60 Euro gestiegen. Bieter müssen wieder daran denken, dies bei ihren Angeboten zu berücksichtigen – sofern nicht Vergabemindestlöhne gefordert sind oder Tarifgehälter gelten. Bis zum 1. Juli 2022 wird die Lohnuntergrenze in zwei weiteren Stufen auf 10,45 Euro angehoben.
Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs, die nach Mindestlohn vergütet werden, wie das Portal handwerksblatt.de informiert. Die Zeit, die die Minijobber pro Monat beschäftigt werden können, fällt leicht auf 46,875 Stunden.
Zukünftige Mindestlohnhöhe mit Fragezeichen
Ob nach der Bundestagswahl am 26. September dieses Jahres die beschlossene Stufenregelung weiter gilt, bleibt abzuwarten. Denn: SPD und Grüne fordern eine Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro, die Linke setzt sich für 13 Euro pro Stunde ein. CDU/CSU und FDP machen in dieser Hinsicht keine Aussagen in ihren Wahlprogrammen.
Mittelfristig kann auch das Ansinnen der EU, einen europäischen Mindestlohn einzuführen, Auswirkungen auf die Höhe in Deutschland haben. Im Raum stehen Überlegungen, ihn an 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des Medianlohns anzulehnen. Laut EU-Kommission wären die Lohnuntergrenzen in Deutschland dafür noch zu niedrig.
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