Vor wenigen Minuten wurde in der heutigen Ausgabe des Bundesanzeigers die UVgO (Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte; Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) veröffentlicht.
Die UVgO ersetzt die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).
Jedoch tritt die UVgO noch nicht automatisch mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Diese muss für jedes Bundesland durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt werden. Erst danach gelten die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung UVgO.
Hier finden Sie die UVgO.
Abonnieren Sie jetzt den Vergabebrief und informieren Sie sich regelmäßig über Neuerungen zum Thema Vergabe!
Von der reinen Veröffentlichung einer Bekanntmachung bis zur Darstellung des gesamten Vergabeverfahrens – wir bieten Ihnen die passgenaue Vergabe-Lösung.