Bis zum 1. Juli 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn stufenweise auf 10,45 Euro steigen – das hat die Mindestlohnkommission empfohlen. Da die Bundesregierung die Empfehlungen des Gremiums normalerweise umsetzt, müssen Bieter sich bei ihren Kalkulationen auf eine höhere Lohnuntergrenze einstellen.
In vier Stufen auf 10,45 Euro
Zunächst soll die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1.1. 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro steigen. Über 9,60 Euro (1.7. 2021) und 9,82 Euro (1.1. 2022) geht es auf 10,45 Euro (1.7. 2022). In der Begründung erkennt die Kommission zwar an, dass durch die Corona-Krise große Unsicherheit herrsche. Ab 2022 sei aber eine Rückkehr auf ein Niveau des Bruttoinlandsprodukts wie vor der Pandemie zu erwarten. Vor der Abgabe ihrer Empfehlung hatte es in der Kommission Diskussionen gegeben. Die Arbeitgeber warnten vor den Belastungen der Wirtschaft - Gewerkschaftsvertreter verwiesen darauf, dass viele Menschen am unteren Ende der Lohnskala wichtige Arbeit leisteten.
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