Sie sind Segen und Fluch zugleich, und das für beide Seiten. Gemeint sind CPV-Codes. Alles, was die öffentliche Hand benötigt und damit einkaufen muss, hat einen CPV-Code. Das ist eine 9-stellige Ziffernfolge. Eingeführt von der EU-Kommission soll sie es Bietern erleichtern, nach Ausschreibungen in ihrem Leistungsbereich zu suchen. Bsp.: Ein Malerbetrieb sucht nach Malerarbeiten. Verwendet der öffentliche Auftraggeber jedoch im Bekanntmachungstext den Begriff Anstricharbeiten wird das Unternehmen diese Ausschreibung unter dem Suchbegriff Malerarbeiten jedoch nicht finden. Hierfür gibt es den CPV-Code. In diesem Falle: 45442100-8. Unter diesem Code sind in ganz Europa die EU-weiten Ausschreibungen in diesem Bereich geführt.
Ein Problem tritt aber auf, wenn der öffentliche Auftraggeber im Bekanntmachungstext, und das passiert in den Augen der EU-Kommission wohl sehr häufig, einen falschen Code verwendet. Im oberen Beispiel könnte es zum Beispiel der CPV-Code 44810000-1 (Anstrichfarben) sein. Das wäre aber eine Lieferleistung und keine Bauleistung. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, hat die EU-Kommission eine Anweisung herausgegeben. Der CPV-Code muss zwingend mit der Leistungsart übereinstimmen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, werden die europaweiten Bekanntmachungen nicht mehr im Europäischen Amtsblatt (TED) veröffentlicht und sind damit ungültig.
Folgende Hauptbereich gibt es bei den CPV-Codes:
Diese Anweisung gilt für Vorinformationen seit dem 15.1.2020. Ab dem 15. April 2020 gilt dies auch für Auftragsbekanntmachungen und ab 15.07.2020 für alle EU-weiten Bekanntmachungen.
Alle CPV-Codes auf einem Blick finden Sie hier in der Übersicht der EU-Kommission.
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