Die Zeit wird knapp für die Umsetzung der E-Vergabe (Teil 1)

29.06.2018
Von: Patrick Thomas
Expertenbeitrag

Unter der „eVergabe“ wird die (vollständig) elektronische Durchführung der Vergabe öffentlicher Aufträge verstanden. Sowohl vom Auftraggeber (Vergabestelle) wie auch vom Bieter werden hierbei sämtliche Schritte eines Vergabeverfahrens in elektronischer Weise durchgeführt. Erfasst wird somit beispielsweise die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation der Beteiligten, aber insbesondere auch die Angebotserstellung und -abgabe durch die Bieter.

Bislang wurde ein Vergabeverfahren nur teilweise elektronisch durchgeführt. Erfasst war insbesondere die Veröffentlichung der Bekanntmachung. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen elektronische Informations- und Kommunikationsmittel aber zum Standard für Kommunikation und Informationsaustausch im Rahmen der Vergabeverfahren werden. Zudem soll die eVergabe langfristig erhebliche Verwaltungskosten einsparen.

Die Grundnorm des § 97 Abs. 5 GWB lautet hierzu: „Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden Auftraggeber und Unternehmen grundsätzlich elektronische Mittel nach Maßgabe der aufgrund des § 113 erlassenen Verordnungen.“

Unterhalb der Gesetzesebene ist die eVergabe (für die EU-weiten Vergaben) insbesondere in den §§ 9-13 VgV sowie für den Anwendungsbereich der VOB/A-EU – aufgrund von § 2 S. 1 VgV mit nur ergänzender Funktion – in den §§ 11-11b EU VOB/A geregelt. § 13 VgV berechtigt die Bundesregierung hierbei auch zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften über die zu verwendenden elektronischen Mittel (Basisdienste für die elektronische Auftragsvergabe) sowie über die einzuhaltenden technischen Standards.

Mit Ablauf der letzten Umsetzungsfrist sind die Vergabeverfahren ab dem 19. Oktober 2018 vollständig elektronisch durchzuführen (vgl. hierzu insbesondere § 81 VgV). Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten Auftraggeber und Bieter auf die eVergabe eingerichtet sein.

Dieser Beitrag ist der Auftakt für eine Serie zum Thema der eVergabe. Schritt für Schritt soll den Leserinnen und Lesern so der Einstieg in die Materie ermöglicht werden. Lesen Sie im nächsten Beitrag, wie die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeber im Zuge der eVergabe zu erfolgen hat.

 

Über den Autor:

Patrick Thomas ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht in der Sozietät HFK Rechtsanwälte LLP und Teil des standortübergreifenden Fachteams für Vergaberecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der vergaberechtlichen Beratung von Auftraggebern und Bietern aus der Bau- und der Versorgungswirtschaft. In Kürze erscheint im Verlag C.H.Beck das Werk „eVergabe“ aus der Reihe PraxisWissen Vergaberecht. In diesem vom Autor mitherausgegebenen Werk wird das Thema eVergabe umfassend erläutert.

Kontakt:
Patrick Thomas
Telefon 069.97 58 22 156
Telefax 069.97 58 22 225
thomas(at)hfk.de
www.hfk.de 

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