Zum 1. Januar 2020 gelten neue Schwellenwerte für die Durchführung von Vergaben.
Die Schwellenwerte ändern sich für öffentliche Auftraggeber wie folgt:
Für Sektorenauftraggeber ändern sich die Schwellenwerte hingegen wie folgt:
Der neue Wert bei Konzessionen liegt bei 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro).
Abonnieren Sie jetzt den Vergabebrief und informieren Sie sich regelmäßig über Neuerungen zum Thema Vergabe!
Von der reinen Veröffentlichung einer Bekanntmachung bis zur Darstellung des gesamten Vergabeverfahrens – wir bieten Ihnen die passgenaue Vergabe-Lösung.