Die neue Richtline gilt für alle Behörden des Landes Baden-Württemberg. Erlassen wurde diese am 09.12.10 (Az. 6-4464.1/56). Demnach gelten für diese die Vorgabe, dass bei Vergabeverfahren mittelstandsfreundliche Bedinungen geschaffen werden.
Die Vorschrift finden Sie am Ende des Artikels, aus der Sie alle Details entnehmen können.
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