Die neue Landesregierung Baden-Württembergs macht in ihrem Koalitionsvertrag auch Aussagen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, die für Bieter in Vergabeverfahren wichtig sind. Verabredet ist unter anderem, den Schwellenwert auf 10.000 Euro zu senken. Er liegt aktuell bei 20.000 Euro für Bau- und Dienstleistungen.
Weiter heißt es im Vertrag der von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) angeführten grün-schwarzen Koalition: „Der vergabespezifische Mindestlohn entspricht jeweils der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes. Soziale, ökologische und umweltbezogene Kriterien sollen bei der Vergabe Berücksichtigung finden.“
Pilotprojet zugunsten von Start-ups
Im Bereich Bauen soll konkret ein „CO2-Schattenpreis“ von 180 Euro pro Tonne Kohlendioxid (CO2) systematisch berücksichtigt werden, um auch externe Kosten abzubilden. Damit fließen ökologische Kosten in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit ein - Entscheidungen könnten zukünftig klimafreundlicher ausfallen. Für Start-ups sollen bei Ausschreibungen generell bessere Voraussetzungen geschaffen werden: Ein „Pilotprojekt für innovationsfreundliche Vergabe in der Landesverwaltung“ ist dafür geplant.
Herausgehoben werden unter dem Vergabeaspekt der Ausbau der Windenergie auf Landesflächen sowie bezahlbares Wohnen. Während für die Windräder Vergabeverfahren durch eine Standardisierung vereinfacht werden sollen, will die Regierung für den Bedarf an Wohnraum auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften unterstützen. Hier hat die Koalition verabredet zu prüfen, inwieweit dafür Erleichterungen im Vergaberecht möglich sind.
Quellen
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