Diese ergeben sich aus der VOB 2009 und aus der Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, welche im November 2011 vom Innenministerium Baden-Württemberg erlassen worden ist.
Ein Merkblatt der IHK Stuttgart zeigt auf, welche Wertgrenzen für Ausschreibungen durch Land und Kommunen ab dem 01. Januar 2012 gelten.
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