Mit geänderten Wertgrenzen bei Vergaben noch bis zum 31. Dezember will Rheinland-Pfalz die Folgen der Corona-Pandemie abmildern. Das teilte das Wirtschaftsministerium mit.
Überschreitet der geschätzte Auftragswert bei der zu vergebenden Leistung bestimmte Grenzen nicht, sind beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben ohne Begründung zugelassen. Bei Bauleistungen nach der VOB/A gilt das bis 1 Million Euro – statt 200.000. Hier ist eine beschränkte Ausschreibung erforderlich. Bei einem Auftragswert bis 100.000 Euro – statt 40.000 – kann freihändig vergeben werden.
Eignungsprüfung: Eigenerklärung
Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A liegt die Grenze bei jeweils 100.000 Euro für beschränkte Vergaben (statt 80.000) und freihändige Vergaben (statt 40.000). Grundsätze bei Vergaben wie Transparenz und Wirtschaftlichkeit will die Landesregierung weiter berücksichtigt sehen. Auch soll nach wie vor geprüft werden, ob Bieter als Auftragnehmer geeignet sind, wobei in der Regel eine Eigenerklärung ausreichend ist.
Quellen
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