Städte und Gemeinden setzen auf eVergabe

30.07.2014
Von: Sabrina Dunger
Redaktion

Ab 2016 ist die eVergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte vorgeschrieben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist überzeugt, dass sich die Investitionen für Kommunen auszahlen. Mittelfristig würden so die Kosten des Vergabeprozesses deutlich gesenkt.

Bund, Länder und Kommunen haben im vergangenen Jahr etwa 20,4 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Dienstleistungen ausgegeben. Das ist ein Plus um 2,5 Prozent gegenüber 2012.

IT-Dienstleistungen besonders stark gefragt

In diesem Jahr werden die Ausgaben voraussichtlich auf rund 20,9 Milliarden Euro steigen. Dies teilte der Hightech-Verband Bitkom mit. Basis sind Berechnungen des Marktforschungsunternehmens Techconsult. Mit Abstand am meisten Geld zahlt die öffentliche Hand für IT-Dienstleistungen, also Beratung, Implementierung und Service: rund 9,4 Milliarden Euro, ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2012. Die öffentliche Hand steht damit für rund ein Fünftel des Business-Marktes in der IT-Branche. „Allerdings sind viele Ausschreibungen für öffentliche Einkäufer wie für die Anbieter mittlerweile mit so viel Verwaltungsaufwand verbunden, dass vermehrt innovative Lösungen wie die eVergabe [...] eingesetzt werden sollten“, sagte Bitkom-Geschäftsführer Marco Junk.

Er verwies darauf, dass die eVergabe durch die neue EU-Vergaberichtlinie ab dem Jahr 2016 verpflichtend vorgeschrieben sei. Einschließlich sämtlicher Umsetzungsfristen müssten die eVergabe-Systeme voraussichtlich im Jahr 2019 betriebsbereit sein. Der gesamte Vergabeprozess von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung werde dabei digitalisiert.

Nach Ansicht von Franz-Reinhard Habbel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem auch der Gemeindetag Baden-Württemberg angehört, wird die Einführung der elektronischen Vergabe gerade kleinere Kommunen und Städte zunächst vor organisatorische Herausforderungen stellen und größere Investitionen erfordern, „mittelfristig aber die Kosten des Vergabeprozesses deutlich senken“.

Die öffentliche Hand soll zudem künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. „Angesichts der Milliarden-Ausgaben für IT müssen sich öffentliche Beschaffer und bietende Unternehmen gleichermaßen ihrer sozialen Verantwortung stellen. Wir unterstützen beide Seiten mit unserer Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“, sagte der stellvertretender Leiter des Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums, Michael Dickopf.

Bitkom und Beschaffungsamt hatten sich 2013 auf nachhaltige Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt und eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter von Hardware erarbeitet. Es war die erste Branchenvereinbarung dieser Art überhaupt. Die Mustererklärung orientierte sich an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). So müssen Hersteller versichern, dass ihre Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden.

Bitkom: Erklärung schafft Sicherheit für Vergabestellen und Bieter

„Die Mustererklärung schafft Sicherheit für die Vergabestellen und die Bieter und ist in der Praxis für die bietenden Unternehmen und Hersteller realisierbar“, sagte Bitkom-Pressesprecher Junk. Mittlerweile sei die Mustererklärung bereits erfolgreich zum Einsatz gekommen, beispielsweise bei einer Ausschreibung für Drucker.


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