Wie berichtet, stimmte der Bundestag der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) am 29.02. zu. Der Ball, ob die Umsetzung der EU-Vergaberechtsrichtlinien 2014 in Deutschland pünktlich zum 18. April 2016 abgeschlossen sein wird, lag nunmehr beim Bundesrat. Der gab nun am Freitag, dem 18. März, seinen Segen dazu. Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Vergaberechts am 18. April nichts mehr im Wege.
Mit dem Tagesordnungspunkt 36 ist der Bundesrat der Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses gefolgt und hat der neuen Mantelverordnung, welche die Verordnungen:
in sich aufnimmt ohne Maßgaben zugestimmt. Es gab nur einen Entschließungsantrag zur Frage der Regelungen in VgV und VOB hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen, der nun noch zügig umgesetzt werden soll.
Bei rechtzeitiger Veröffentlichung käme die Bundesrepublik zum ersten Mal ihrer Verpflichtung zur fristgemäßen Umsetzung der Vergaberechtsrichtlinien nach.
Den Beschluss 87/16 des Bundesrats können Sie hier einsehen.
Die Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat können Sie hier einsehen.
Die Verordnung der Bundesregierung zur Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vom 29. Februar 2016 können Sie hier einsehen.
Quelle: Vergabeblog.de vom 21/03/2016, Nr. 25188
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