Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) kann in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte der HOAI-Änderungsverordnung zu. Er befürwortete auch den Gesetzentwurf des geänderten Ingenieur- und Architektenleistungsgesetzes in der vom Bundestag beschlossenen Fassung. Alle Änderungen sollen für Verträge vom 1. Januar 2021 an gelten.
Die Anpassung war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshofs (EuGH) 2019 verbindliche Mindest- und Höchstsätze, wie in der HOAI damals geregelt, für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt hatte. Künftig sind die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen frei verhandelbar. Zwar existieren die bisherigen Honorartafeln weiter, dienen aber der Orientierung. Zu den weiteren Änderungen gehört, dass der Abschluss einer Honorarvereinbarung auch noch nach Auftragserteilung möglich ist.
„Tragfähiges Ergebnis“
Berufsverbände wie die Bundesingenieurkammer (BIngK) sprechen von einem tragfähigen, wenn auch nicht optimalen Ergebnis. Ihnen fehlen deutliche Hinweise in der Verordnung, dass die ermittelten Honorare als angemessen angesehen werden können. Daher appellieren die Verbände an die Auftraggeberseite, „weiterhin angemessene Honorare zu zahlen, auch und vor allem im Sinne der Qualität und des Verbraucherschutzes“.
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