Dabei baut, betreibt und erhält ein privater Investor einen Straßenabschnitt und kassiert für diesen Abschnitt eine eigene Maut, die vom Gesetzgeber genehmigt werden muss. Möglich ist dies per Gesetz schon seit 1994 für Sonderbauwerke wie Brücken, Pässe oder Tunnel. Zur Anwendung gekommen ist diese Variante in Deutschland bislang zwei Mal und in beiden Fällen geht es um Tunnelbauwerke, die Flüsse unterqueren: der Warnowtunnel in Rostock und der Herrentunnel in Lübeck.
Mitglieder der Grünen-Fraktion im Bundestag kritisieren in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 17/7691) das F-Modell. Die Erwartungen hätten sich nicht erfüllt. Die Grünen beziehen sich dabei auf eine Bewertung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Bundesverkehrsministeriums, deren Aufgabe die Erarbeitung einer bedarfsgerechten, effektiven und effizienten Verkehrsinfrastruktur ist. Die Experten der VIFG bemängeln, dass solche Mautprojekte auf wenig Akzeptanz stoßen würden. Zudem gebe es methodische Defizite bei der Erarbeitung von Verkehrsprognosen. Diese aber sind für den privaten Investor von zentraler Bedeutung, weil mit ihnen das Mautkonzept des Privaten steht und fällt.
„Das F-Modell repräsentiert in vielen Köpfen lediglich eine Notlösung für solche Projekte, die konventionell nicht finanzierbar sind“, heißt es in einem Bericht der VIFG zum F-Modell. Gesetzlich bislang verboten ist eine Nutzung der Lkw-Maut für bestimmte Abschnitte, die dann an einen Privaten fließen würde. Das Verkehrsministerium plant laut eigener Aussage auch keine Änderung des Gesetzes in diese Richtung.
Das Bundesministerium will trotzdem für beide Projekte in Baden-Württemberg das F-Modell prüfen lassen. In den jeweils zuständigen Regierungspräsidien in Stuttgart und Tübingen ist von solchen Untersuchungen allerdings nichts bekannt. „Wir planen und gehen von einer konventionellen Finanzierung aus, so lange wir nichts anderes hören“, sagt Josef Bild, Leiter der Abteilung Straßenwesen und Verkehr im Regierungspräsidium Tübingen.
Die Überlegungen im Berliner Ministerium könnten für Verzögerungen bei der Realisierung der B 30 sorgen, denn die knapp 50 Millionen Euro teure Maßnahme ist schon seit 2006 planfestgestellt. Der Bund hat die Gelder bislang aber nicht freigegeben.
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