Das OLG Düsseldorf ersucht den EuGH zu verschiedenen Rechtsfragen betreffend die Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Heinsberg an sog. interne Betreiber um Vorabentscheidung. Die Beantwortung dieser Fragen ist für viele anstehende Direktvergaben an kommunale Verkehrsunternehmen von besonderer Relevanz. In den verbundenen Rechtssachen C-266/17 und C-267/17 legte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona nun am 13. September 2018 seine Schlussanträge vor.
Knapp zusammengefasst sind insbesondere folgende Punkte hervorzuheben:
Die Schlussanträge des Generalanwaltes binden den EuGH nicht. Sollte der EuGH die Ausführungen des Generalanwalts übernehmen, würde dies für mehr Rechtssicherheit sorgen und läge wohl eher im Interesse kommunaler Verkehrsunternehmen.
Über den Autor:
Regina Dembach, Europajuristin (Univ. Würzburg) ist Rechtsanwältin bei der EY Law GmbH an den Standorten Eschborn sowie Mannheim. Frau Dembach berät öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht und Beihilfenrecht sowie im ÖPNV-Sektor.
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Regina Dembach
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