Wie funktioniert die elektronische Vergabe?

15.01.2014
Von: Sabrina Dunger
PR

Das EU-Parlament und der EU-Rat  legen den neuen Zeitplan für die Umsetzung der E-Vergabe fest.  Ab 2018 lässt demnach die EU nur noch Angebote auf elektronischem Weg zu. Die schrittweise Umsetzung der E-Vergabe als Standardvergabeverfahren beginnt bereits 2014 mit in Kraft treten der neuen Richtlinien.

„Sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter sollten die Entwicklung im Blick behalten, damit sie rechtzeitig in der Lage sind, an solchen E-Vergaben teilzunehmen“, rät Christiane Freytag, Vergaberechtsexpertin bei der Stuttgarter Anwaltskanzlei Gleiss Lutz.

Momentan können Dienstleister bei öffentlichen Ausschreibungen noch entscheiden, ob Sie in Papierform abgeben oder ihr Angebot elektronisch einreichen. Ab Mitte 2018 wird diese Entscheidung aber nicht mehr möglich sein. Damit Baubetriebe und alle anderen Dienstleister, die von öffentlichen Ausschreibungen leben, dann nicht auf der Strecke bleiben, erklärt die Handwerkskammer Region Stuttgart in Kooperation mit dem Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in einer Informationsveranstaltung ganz genau wie die E-Vergabe funktioniert, was zu beachten ist und beantwortet alle Ihre offenen Fragen zum Thema.

Der Informationsabend findet am 29. Januar 2014 um 19:00 Uhr im Raum „Stuttgart“ der Handwerkskammer, Holderäckerstr. 37, Stuttgart-Weilimdorf statt.

Der Besuch der Informationsveranstaltung "E-Vergabe - Wie kommen Sie online an öffentliche Ausschreibungen?" ist für Sie kostenlos. Dennoch bitten wir um eine vorherige Anmeldung über folgenden Link.

Eine Anfahrtsbeschreibung erhalten Sie hier.


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