Bürokratieabbau im weltweiten Dienstleistungshandel

01.02.2022
Von: dpa
Expertenbeitrag

Mitglieder der Welthandelsorganisation haben ein Übereinkommen zur Vereinfachung des Dienstleistungshandels abgeschlossen. Es ist in diesem Bereich seit Langem das erste vorzeigbare Ergebnis der WTO.

Auch die EU gehört zu den Unterzeichnern: Insgesamt 67 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich zum Bürokratieabbau im Dienstleistungshandel bekannt. Durch die „Gemeinsame Initiative zur internen Regulierung von Dienstleistungen“ wollen sie komplizierte Regelungen vereinfachen und so insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen den Dienstleistungshandel erleichtern. Das soll auch zu einer Kostenersparnis in Milliardenhöhe führen.

„Durch die klaren Transparenz- und Genehmigungsvorschriften im Dienstleistungsbereich, die im Zuge dieser Initiative vereinbart wurden, wird der Dienstleistungshandel erheblich erleichtert“, so die Einschätzung der EU-Kommission laut einer Pressemitteilung. Handelskommissar Valdis Dombrovskis erklärte, das Übereinkommen gelte für 90 Prozent des weltweiten Dienstleistungshandels.

Verpflichtungen für die GATS-Listen

Bis Ende dieses Jahres werden die Unterzeichner nun Verpflichtungen eingehen, um den Dienstleistungshandel auf ihren Märkten zu erleichtern. Diese neuen Verfahren und Grundsätze werden auch in die sogenannten GATS-Listen der einzelnen Mitglieder aufgenommen. Die Listen enthalten alle Verpflichtungen, die WTO-Mitglieder eingehen, damit ausländische Dienstleister auf ihren Märkten zugelassen werden.

 

Quellen

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