Rückblick 13. Symposium für Vergaberecht

03.12.2014
Von: Ulrike Raab-Nicolai
Redaktion
Experten arbeiten an der Vereinfachung

Beim 13. Symposium für Vergaberecht, das die IHK Region Stuttgart in der vergangenen Woche veranstaltete, standen die neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen. Ein Arbeitsbericht aus Baden-Württemberg zeigte Chancen und Schwierigkeiten auf.

Der Schirmherr des Vergaberechtssymposiums, Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD), machte in seinem Grußwort klar: „Die auftragssuchenden Unternehmen sind auf faire, transparente und mittelstandsgerechte Bedingungen der Vergabe öffentlicher Aufträge angewiesen“. Eine Schwierigkeit der öffentlichen Auftraggeber, diese Bedingungen zu schaffen, liegt in der ständig im Umbruch befindlichen Vergaberechtsprechung. Sie „entwickelt sich weiterhin explosionsartig“, sagt Schmid.

Er zielt damit auf die grundlegende Reform des europäischen Vergaberechts ab. Die drei Richtlinien zur Modernisierung des EU-Vergaberechts traten am 17. April in Kraft und müssen innerhalb von zwei Jahren in das deutsche Recht umgesetzt werden. Die vielen EU-Änderungen werden auch Auswirkungen auf das Bundesrecht haben.

Experten bezweifeln Vereinfachung durch neue EU-Richtlinien

„Aktuelle Entwicklungen des Landesvergaberechts in Baden-Württemberg“ waren Gegenstand des Werkstattberichts, den Andrea Rosenauer, Leiterin des Referats Justitiariat, Kartell- und Vergaberecht im Finanz- und Wirtschaftsministerium, hielt. Sie konstatierte gleich zu Beginn: „Im Vergaberecht fließt alles – panta rhei“. Rosenauer machte, wie alle Referenten des Symposiums, deutlich, dass das Vergaberecht für die Praktiker schwierig anzuwenden ist. Einige Experten äußerten beim Symposium Zweifel, ob das Ziel der neuen EU-Vergaberichtlinien, zur Vereinfachung beizutragen, erreicht werde.

Eine interministerielle Arbeitsgruppe des Landes Baden-Württemberg hat sich in diesem Jahr auf die Fahnen geschrieben, zur Vereinfachung beizutragen und einen gemeinsamen Entwurf der Verwaltungsvorschrift Beschaffungsanordnung ( VwV BAO) auszuarbeiten. „Der Wunsch war, eine VwV kurz, für alle verständlich und umfassend zu formulieren“, sagte Rosenauer. Die Mitarbeiter der Verwaltung, die sich nicht ständig mit Vergabe beschäftigen, standen im Fokus.

Diese Vorschrift tritt in diesem Jahr nach sieben Jahren turnusgemäß außer Kraft. Die Frucht der fast einjährigen Arbeit wird als Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Nach Angaben eines Sprechers des Staatsministeriums ist er derzeit noch in der Abstimmung.

Die Arbeitsgruppe hat eine gemeinsame Textvorlage erstellt. Zu den Herausforderungen der Arbeitsgruppe gehörte es, alle beteiligten Ministerien mitsamt ihren unterschiedlichen Zielen und Wünschen zusammenzubringen. „Die Politik mit dem Einkaufskorb ist ein großes Thema“, erläutert Rosenauer. Zwei Workshops zu nachhaltiger Beschaffung mit Experten vom BUND, der IHK und des Bundes fanden in diesem Jahr statt.

Wesentliche Neuerungen im Entwurf der Verwaltungsvorschrift

Man musste feststellen, dass Nachhaltigkeit bei jedem Beschaffungssystem etwas anderes bedeute. Ein Siegel, das umweltfreundlich und sozial ausgerichtet ist und den fairen Handel berücksichtige, gebe es oft gar nicht, so Rosenauer.

Die wesentlichen Neuerungen des Entwurfs sieht sie in vier Punkten. Er sei wie eine Gebrauchsanweisung Schritt für Schritt aufgebaut, mehrere Vorschriften wurden im Zug des Bürokratieabbaus zusammengefasst, die strategischen Ziele sind stärker verortet und die gemeinsame Beschaffung ist lediglich noch ein Teil der VwV, sie steht nicht mehr im Zentrum.

Wie schwierig solche Diskussionen sein können, wurde den Symposiumsteilnehmern anhand der unterschiedlichen strategischen Ziele aller im Land mit dem Vergaberecht Befassten deutlich. Zum einen kümmert sich das Finanz- und Wirtschaftsministerium um Mittelstandsförderung und um das Vergabe- mitsamt dem Bauvergaberecht, zum Zweiten ist das Innenministerium beteiligt, in dessen Zuständigkeit die Kommunen fallen.

Das Sozialministerium beschäftigt sich mit dem Mindestlohn und der Tariftreue sowie dem Thema Chancengleichheit. Beim Staatsministerium angesiedelt sind barrierefreier Internetzugang, ILO-Kernarbeitsnormen und der faire Handel. Das Umweltministerium kümmert sich um umweltbezogene Aspekte, das Verkehrsministerium um Baumaschinen (Stichwort: Rußfilter), das Ministerium für den ländlichen Raum um gesunde Kantinenverpflegung.

Rosenauers machte in ihrem Werkstattbericht deutlich, dass Kompromisse gefunden werden mussten: „Die Arbeitsebene wollte Einigkeit erzielen.“

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