Wegen der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz hat das Land das Vergaberecht für die betroffenen Gebiete vorübergehend ausgesetzt. Damit der Wiederaufbau zügig geleistet werden kann, sollen öffentliche Aufträge unbürokratisch vergeben werden können.
In einer Pressemitteilung erklärt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dass für „Beschaffungen, die zur Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe dienen“ bis Ende des Jahres 2021 keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden müssten. Diese Regelungen gelten für die Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.
Erleichterungen auch oberhalb der Schwellenwerte
Bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte gibt es ebenfalls Vereinfachungen – so können Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb genutzt und formlose Angebote eingeholt werden. Unter Umständen reiche auch nur das Angebot eines Unternehmens.
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bietet an, dass die Beschaffungsstellen sich bei Fragen an ihr Ministerium wenden können. Sie sagte: „Mit den Erleichterungen im Vergaberecht können viele Aufträge, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur notwendig sein werden, schnell und unbürokratisch vergeben werden.“
Quellen
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