Zum 1. Januar 2018 gelten neue Schwellenwerte für die Durchführung von Vergaben.
Für Bauaufträge (auch im Sektorenbereich) wird der Schwellenwert von derzeit 5.225.000 Euro auf einheitlich 5.548.000 Euro angehoben. Für Liefer- und Dienstleistungen wird der Schwellenwert bei 221.000 Euro liegen. Und nicht, wie bisher bei 209.000 Euro.
Im Sektorenbereich hingegen wird der Schwellenwert von Liefer- und Dienstleistungen von 418.000 Euro auf 443.000 Euro steigen, bei obersten und oberen Bundesbehörden hingegen steigt der Schwellenwert von 135.000 Euro auf 144.000 Euro.
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