Die EU-Kommission hat in diesem Monat einen Verordnungsentwurf verabschiedet, nach dem die Schwellenwerte für EU-weite Vergaben angehoben werden. Sie gelten ab dem 1. Januar 2014. Da es bei einer EU-Verordnung keiner gesonderten Umsetzung in den Mitgliedsstaaten bedarf, gelten die Werte unmittelbar.
Für Bauaufträge sind es nicht mehr wie bisher fünf Millionen Euro Auftragsvolumen, sondern 5,186 Millionen Euro, ab denen EU-weit ausgeschrieben werden muss. Für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge gelten dann 207 000 Euro.
Die Anpassung der Schwellenwerte durch die EU-Kommission erfolgt alle zwei Jahre. Die Werte ergeben sich aus dem Government Procurement Agreement (GPA) beziehungsweise der Auftragshöhe, ab der das GPA gilt. Diese Auftragshöhe ist in „Sonderziehungsrechten“ (SZR) festgeschrieben.
Um Kursschwankungen zwischen dieser künstlichen, vom Internationalen Währungsfonds eingeführten Währungseinheit – die sich aus den Weltwährungen US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und Yen definiert – und dem Euro auszugleichen, werden die Schwellenwerte regelmäßig überprüft.
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