Die EU-Kommission setzt sich für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen in Europa ein. Sie hat kürzlich eine überarbeitete Ausgabe ihres Handbuchs „Buying green!“ in deutscher Version herausgebracht. Es soll Vergabestellen helfen, Güter und Dienstleistungen umweltfreundlich zu beschaffen. Dazu enthält es ausführliche Leitlinien zur Einhaltung der EU-Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen, wobei jede Phase des Vergabeverfahrens abgedeckt ist.
Mittlerweile sieht die EU-Umweltgesetzgebung in bestimmten Bereichen obligatorische Auflagen vor, etwa in Bezug auf die Kontrolle gefährlicher Stoffe, beim Abfall und Recycling, dem Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen und Datenverarbeitungsgeräten sowie bei der Energieeffizienz von Gebäuden. So gelten beispielsweise für alle Neubauten und größeren Renovierungsvorhaben laut der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) spätestens ab dem Jahr 2014 Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Bis 2019 müssen alle Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sein.
Eine Untersuchung des Bundesumweltamts, die die Innovationspotenziale der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung beleuchtet, zeigt aber auch die Vorbehalte bei den Vergabestellen gegenüber einer ökologischen Beschaffung auf. Vor allem werden die immer noch bestehenden Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich genannt. Die vielen Nachprüfungsverfahren, die bei den Vergabekammern anhängig seien, würden die Beschaffer veranlassen, sich im Sinne der Risikominimierung oftmals lediglich auf die formale Richtigkeit des Beschaffungsvorgangs zu konzentrieren. Kriterien wie die Beachtung von Lebenszykluskosten und innovativer, ökologischer und sozialer Aspekte würden dann häufig außen vorgelassen. Sie würden die Gefahr der Angreifbarkeit in einem Nachprüfungsverfahren erhöhen, heißt es. (leja)
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