Ökologische und soziale Aspekte gelten bald für kommunale Beschaffung

19.05.2015
Von: Wolfgang Leja
Redaktion

Die im April für die Landesverwaltung in Kraft getretene neue Verwaltungsvorschrift über die Vergabe öffentlicher Aufträge, kurz „VwV Beschaffung“ dürfte auch für kommunale Beschaffungsstellen bald von Bedeutung sein. Denn was nun für die Beschaffungsstellen des Landes gilt, soll bald auch für die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich mehr Bedeutung bekommen. Dazu will das Innenministerium eine Anwendungsempfehlung der neuen Regelungen in die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) aufnehmen.

Das Innenministerium wurde dazu vom Ministerrat beauftragt, in der Vergabe-VwV den Kommunen die Anwendung der VwV Beschaffung zu empfehlen, soweit die Regelungen zur Anwendung im Kommunalbereich geeignet sind. Die VergabeVwV soll dem Innenministerium zufolge überarbeitet und zur Anhörung an die kommunalen Landesverbände gegeben werden. Ziel ist es, die Regelungen für die Kommunen im Lauf des Jahres 2015, möglichst vor der Sommerpause, durch das Innenministerium anzupassen.

Bis zum Inkrafttreten der geänderten VergabeVwV wird zudem die Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Kinderarbeit öA) durch das Innenministerium weiter zur Anwendung durch die Kommunen empfohlen. Ein wesentliches Ziel der neuen Beschaffungsregeln für die Landesverwaltung ist, die nachhaltige Beschaffung zu stärken. So müssen die Vergabestellen bei der Beschaffung ökologische Aspekte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten berücksichtigen.

Das Innenministerium hat bereits angekündigt, im Rahmen einer Evaluation festzustellen zu wollen, inwieweit und mit welchem Erfolg die Anwendungsempfehlung der VwV Beschaffung an die Kommunen gelungen ist.

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