Vom 1. Juni an gibt es in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der strukturierten Vergabenachprüfung unterhalb der EU-Schwellenwerte. Bislang konnten nur bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte Überprüfungen gefordert und die Vergabekammern angerufen werden. Unterhalb der Schwellenwerte regelt nun die „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“ den Rechtsschutz.
Beim Wirtschaftsministerium wird dafür eine zentrale Vergabeprüfstelle eingerichtet - hier können Antragsteller Verfahren bei bedeutsamen öffentlichen Aufträgen überprüfen lassen. Das sind bis zum 30. Juni 2022 im Baubereich Aufträge ab geschätzten 100.000 Euro und bei Liefer- und Dienstleistungen ab 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Vom 1. Juli 2022 an gilt für beide Bereiche der Wert von 75.000 Euro.
Zwei Wochen Entscheidungsfrist
Zunächst müssen Auftraggeber jene Unternehmen, die bei einer Vergabe leer ausgegangen sind, darüber informieren, wer den Zuschlag bekommen hat und warum. Wenn Bieter die Vergaberichtlinien nicht korrekt angewendet sehen, können sie eine Prüfung erwirken. Findet sich keine Lösung, leitet der Auftraggeber den Einspruch des Bieters an die neue Vergabeprüfstelle weiter. Diese muss im Normalfall innerhalb von zwei Wochen entscheiden. Bei ihrer Nachprüfung beschränkt sie sich in der Regel auf die beanstandeten Punkte. Zu einer umfassenden Begutachtung ist sie nicht verpflichtet.
Quelle
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