Die Datenschutzgrundverordnung – Welche Auswirkungen ergeben sich für die E-Vergabe?

21.06.2018
Von: Regina Dembach
Expertenbeitrag

Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 rechtswirksam. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich nur zulässig, soweit ein Gesetz dies erlaubt oder der Betroffene einwilligt.

In der Vergabepraxis ist der Schutz personenbezogener Daten bei der elektronischen Verarbeitung der vom Bieter eingereichten Unterlagen sowie der anschließenden Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle relevant. Hier stellt sich sowohl für die Vergabestelle als auch für den Bieter die Frage nach der richtigen Handhabung.

Werden personenbezogene Daten durch den öffentlichen Auftraggeber auf Basis und im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften verarbeitet, kann dies – auch ohne zusätzliche ausdrückliche Einwilligung – insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO gestützt werden. Die Datenverarbeitung ist danach zulässig, soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben erfolgt. Zudem ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Betroffenen über die Erhebung und Umfang der Datenverarbeitung sowie seine Betroffenenrechte zu informieren. Diese Hinweise zu den Datenschutzrechten können auch über eine Verlinkung in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden.

Für den Bieter besteht die Möglichkeit, Zweifelsfälle im Umgang mit personenbezogenen Daten über Bieterfragen in das Vergabeverfahren einzuführen. Reicht der Bieter Nachweise aus Sorge vor Verstößen gegen das Datenschutzrecht nicht oder nur unvollständig ein, kann dies andernfalls zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes hat damit durchaus auch Auswirkungen auf die Vergabepraxis und erfordert einen sensiblen Umgang mit den erhaltenen Daten.

 

Über den Autor:

Regina Dembach, Europajuristin (Univ. Würzburg) ist Rechtsanwältin bei der EY Law GmbH an den Standorten Eschborn sowie Mannheim. Frau Dembach berät öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht und Beihilfenrecht sowie im ÖPNV-Sektor.

Kontakt:
Regina Dembach
Telefon 06 196.996 249 74
Telefax 01 81 39 43 24 974
regina.dembach(at)de.ey.com
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