Die neue Servicestelle zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg hat seit Ende Mai rund 90 Anfragen zu den neuen Bestimmungen beantwortet. Angesiedelt ist die Servicestelle, die für ganz Baden-Württemberg zuständig ist, beim Regierungspräsidium (RP) Stuttgart.
Sowohl Bieter als auch Auftraggeber von öffentlichen Aufträgen können sich dorthin wenden. Bisher haben das nach Auskunft eines Sprechers beim RP Stuttgart in etwa zwei Dritteln der Fälle Auftraggeber getan. Lediglich acht Anfragen kamen von Bieterseite.
Über eine Internetseite der Servicestelle sind bereits verschiedene Mustererklärungen abrufbar, die von Bietern den Angebotsunterlagen beigefügt werden können. Beispielsweise die Mustererklärung zum Mindestentgelt oder die Verpflichtungserklärung für Unternehmen, mit der sie dem Auftraggeber per Unterschrift erklären, dass sie allen Beschäftigten den jeweils gültigen Mindestlohn in der Branche, mindestens aber 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Die Mustererklärungen sollen Bietern die Teilnahme an Ausschreibungen erleichtern.
Ein ebenfalls abrufbares Merkblatt erläutert noch einmal die einzelnen Vorschriften des Tariftreuegesetzes, das am 1. Juli in Kraft getreten ist und für Aufträge ab einem Wert von mehr als 20 000 Euro gilt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten.
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Homepage der Servicestelle zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz.
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