Am 12. Mai 2011 sind die Änderungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Sektorenverordnung (SektVO) in Kraft getreten. Die Änderungen setzen hauptsächlich die vergaberechtlich relevanten Abschnitte der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge in deutsches Recht um.
Danach müssen bei der Beschaffung von Straßenverkehrsfahrzeugen Energieverbrauch und Umweltauswirkungen berücksichtigt werden, § 4 Absatz 7 VgV. Das bezieht sich auf folgende Faktoren, jeweils bezogen auf die Lebensdauer des Straßenverkehrsfahrzeugs je nach Fahrzeugklasse:
1. Energieverbrauch,
2. Kohlendioxid-Emissionen,
3. Emissionen von Stickoxiden,
4. Emissionen von Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen und
5. partikelförmige Abgasbestandteile.
Diese Kriterien sind entweder in der Leistungsbeschreibung oder bei den Zuschlagskriterien zu berücksichtigen, § 7 Absatz 8 VgV.
Neben der Umsetzung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge greift die neue Vergabeverordnung in die Systematik der VOL und der VOF ein. Mit der aktuellen Änderung der Vergabeverordnung werden die Anhänge Teil A und B der VOL und der VOF “vor die Klammer gezogen” und stellen jetzt direkt einen Teil der Vergabeverordnung dar. Durch diese Änderung ist jetzt zum Beispiel der Anwendungsbereich der VOL/A für Dienstleistungen nicht mehr durch die komplexe Verweisungskette VOL/A – VgV – VOL/A zu ermitteln, sondern ergibt sich direkt aus der Vergabeverordnung.
Die neue VgV und SektVO sind bereits über das Bundesministeriums der Justiz abrufbar. Für die VgV unter bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vgv_2001/gesamt.pdf und für die SektVO unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sektvo/gesamt.pdf.
Zum Thema bietet der Ausschreibungsdienst in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Menold Bezler eine Schulung an. Diese findet am 14.07.2011 von 09.00 - 12:00 Uhr im Hause vom Staatsanzeiger statt. Anmeldungen können hier vorgenommen werden:
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