Vergaberechtsreform: Entwurf der Mantelverordnung

12.11.2015
Redaktion

Mit dem Bearbeitungsstand 09.11.2015, 16:57 Uhr, ist der erwartete Referentenentwurf der Vergabeverordnung nunmehr verfügbar.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberecht soll durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt werden, die eine Mantelverordnung zusammenfasst. Die Entwürfe für die Rechtsverordnungen greifen die allgemeinen Regelungen des Gesetzentwurfs auf und ergänzen diese in zahlreichen Detailfragen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen:

  • Vergabeverordnung (VgV) in Artikel 1, in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber näher ausgestaltet wird (sog. „klassische Auftragsvergabe“).
  • Sektorenverordnung (SektVO) in Artikel 2, die für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber Regelungen trifft.
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Artikel 3, die als neu zu erlassende Rechtsverordnung erstmals umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält.
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird.
  • Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkrafttreten/Außerkrafttreten.


Der Referentenentwurf zur Mantelverordnung befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit den Bundesressorts. Er wurde den Verbänden und Ländern zur Stellungnahme übersandt.

Die Mantelverordnung finden Sie hier.

Quelle: Vergabeblog.de vom 12/11/2015, Nr. 24142

 

Siehe auch:
Vergaberechtsreform: Ergebnis Expertenanhörung
Öffentliche Anhörung zum Vergaberecht
Auftragsvergaben nur noch elektronisch

 

 

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