Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt soll in Zukunft Unternehmen auflisten, die Wirtschaftsdelikte begangen haben. Damit können öffentliche Auftraggeber sie von einer Vergabe ausschließen. Derzeit läuft die Registrierungsphase der Beschaffungsstellen – rund 30.000 Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden abfrageberechtigt sein.
Registrierungsphasen nach Bundesländern
Das Bundeskartellamt versucht, die Registrierung ein wenig zu steuern: Es gibt bestimmte Registrierungsphasen für die einzelnen Bundesländer. Während die Akteure in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein sich idealerweise bereits gemeldet haben, läuft derzeit noch bis zum 9. August die Phase für die Länder Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Alle Anträge würden bearbeitet, auch wenn sie nicht im vorgesehenen Zeitraum abgegeben worden seien, hieß es. Allerdings richte sich die Behörde nach ihrer Priorisierung.
Um Wirtschaftsdelikte von Unternehmen zu melden, ist es noch zu früh. Das Bundeswirtschaftsministerium wird diesen Zeitpunkt im Bundesanzeiger veröffentlichen. Sechs Monate danach beginnt für öffentliche Auftraggeber die Pflicht, die Informationen abzufragen für jene Bieter, die in Vergabeverfahren einen Zuschlag erhalten sollen.
Quellen
Vergabeblog:
Bundeskartellamt:
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