Der Europäische Gerichtshof hat die ausschreibungsfreie Vergabe öffentlicher Aufträge begrenzt. Nach einem Urteil vom 8. Mai dürfen Universitäten einen Auftrag nicht ohne Ausschreibung an ein Unternehmen vergeben, an dem das jeweilige Bundesland nur untergeordnet beteiligt ist. Nach dem Urteil lag bei der Vergabe des IT-Hochschul-Managementsystem für die Technische Universität Hamburg-Harburg keine Inhouse-Vergabe vor. Hamburg hätte den Auftrag ausschreiben müssen.
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